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Kodex

Am 26.02.2002 ist dem Bundesminister der Justiz der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) übergeben worden. Der Kodex, der von einer Regierungskommission unter der Leitung des Aufsichtsratvorsitzenden der ThyssenKrupp AG, Herrn Dr. Gerhard Cromme, erarbeitet worden ist, richtet sich an alle börsennotierten Gesellschaften in Deutschland. Nach der Neufassung des § 161 AktG durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19.07.2002 sind die Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Verhaltenregeln des Kodex entsprochen wurde und in Zukunft wird oder welche Verhaltensregeln nicht angewendet werden. Zielsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex sei es, "die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent zu machen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken." (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex) Weitere Informationen sowie der vollständige Deutsche Corporate Governance Kodex in der jeweils aktuellen Fassung sind auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex erhältlich.







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