Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrats nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG („Gesellschaft“) erklärten zuletzt im Dezember 2021 gemäß § 161 AktG, inwieweit die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) bisher entsprochen hat und derzeit entspricht. Diese Entsprechenserklärung wird wie folgt aktualisiert:
Gemäß Empfehlung F.2 sollen die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Zwischenmitteilungen für das erste und dritte Quartal 2022 sowie der Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2022 aufgrund des in Folge der Integration der ROBYG S.A. erwarteten erhöhten Zeitaufwands bei der erforderlichen Konsolidierung nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlicht werden können. Es ist beabsichtigt, ab dem ersten Quartal 2023 die Empfehlung F.2 des DCGK wieder zu befolgen.
Die Entsprechenserklärung aus Dezember 2021 bleibt im Übrigen unverändert.
Hamburg, im Februar 2022
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG
Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG („Gesellschaft“) erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit der zuletzt im Dezember 2020 abgegebenen Entsprechenserklärung in folgender Weise den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen haben und derzeit entsprechen. Diese Entsprechenserklärung bezieht sich auf die im Zeitpunkt ihrer Abgabe geltende Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) vom 16. Dezember 2019 in der Bekanntmachung vom 20. März 2020:
Die Gesellschaft wird künftig den Empfehlungen des DCGK mit der nachgenannten Ausnahme entsprechen:
Gemäß Empfehlung C.5 soll ein Mitglied des Aufsichtsrats, das auch dem Vorstand einer börsen-notierten Gesellschaft angehört, nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate und keinen Aufsichts-ratsvorsitz in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Rolf Elgeti, ist Vorsitzender des Vorstands sowohl der Deut-sche Industrie REIT AG als auch der Deutsche Konsum REIT AG. Er ist Mitglied in vier Aufsichts-räten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Gremien konzernexterner börsennotierter Unter-nehmen. Diese Tätigkeiten von Herrn Elgeti führten und führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Sie werden zudem für die Zukunft nicht erwartet. Kompetenz, Fachwissen und langjährige Erfahrung, auch in anderen Aufsichtsräten, sind für die TAG Immobilien AG von essentieller Bedeutung. Herrn Elgeti zeichnen diese Eigen-schaften aus. Die Gesellschaft profitiert von der Wahrnehmung des Amtes des Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch ihn.
Hamburg, im Dezember 2021
Vorstand und Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG
Entsprechenserklärung Dezember 2020
Entsprechenserklärung Dezember 2019
Entsprechenserklärung Dezember 2018
Entsprechenserklärung Dezember 2017
Entsprechenserklärung Dezember 2016
Entsprechenserklärung Dezember 2015
Entsprechenserklärung November 2014
Entsprechenserklärung Juni 2014
Entsprechenserklärung September 2013