(Stand 25. November 2021)
Covid-19 bleibt für uns alle eine besondere Herausforderung. Wir sind uns der besonderen Verantwortung, die wir als Wohnungsunternehmen gerade in dieser Zeit tragen, bewusst. Dies gilt insbesondere gegenüber unseren Mieter*innen und gegenüber unseren Mitarbeiter*innen.
Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen ständig und passen unser Handeln dementsprechend an. Unter Berücksichtigung der am 24.11.2021 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) leiten uns in dieser Zeit folgende Punkte:
Unsere Mieterbüros sind weiterhin geöffnet. Je nach Länderregelung wird hier grundsätzlich die 3-G-Regelung angewendet, es sei denn die 2-G-Regel ist vorgeschrieben. Um möglichst kontaktlos kommunizieren zu können, ist unser Kundenmanagement natürlich auch über Telefon, E-Mail und die TAG Wohnen Mieter-App erreichbar.
Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit dem Zuhause unserer Mieter*innen bewusst und haben unser Gesprächsangebot für Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten aufgrund coronabedingter Einnahmeausfälle verstärkt.
Unsere Teams im Forderungsmanagement verstehen sich seit jeher als Schuldnerberater und haben das Ziel, Mietschuldnern so zu helfen, dass sie in ihrer Wohnung weiter wohnen können. Sie bieten auch in dieser Zeit Ratenzahlungen und Stundungsvereinbarungen an und helfen bei der Beantragung von staatlichen Zuschüssen weiter.
Weitere Informationen und Themen wie Mietzahlungen bei finanziellen Engpässen oder Einkaufen & Nachbarschaftshilfe finden Sie unter https://tag-wohnen.de.
Am Arbeitsplatz gilt für unsere Mitarbeiter*innen die 3-G-Regelung. Dies bedeutet, dass Beschäftigte Zutritt zum Betrieb nur erhalten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Diejenigen, die keinen Impfausweis oder Bescheinigung einer Genesung von einer Corona-Erkrankung vorlegen können, dürfen nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Testnachweis an ihren Arbeitsplatz. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Zusätzlich übernimmt das Unternehmen weiterhin die kostenfreie Ausgabe von Selbsttests an alle Mitarbeiter. Die 3-G-Regel gilt nicht nur im Büro, sondern auch für andere Arbeitsorte, auf dem Betriebsgelände und auf Baustellen.
Wir haben die Möglichkeit zum flexiblen Arbeiten, auch außerhalb der Büros, deutlich erhöht. Wenn nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen, haben alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Modelle des Arbeitens im Wechsel oder im Schichtbetrieb haben sich dabei bisher besonders bewährt.
Unser firmeninternes Intranet informiert über Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Wir sind stolz darauf, mit wieviel Besonnenheit und Engagement unsere Mitarbeiter*innen in dieser Situation reagieren. Dabei achten sie auf die geltenden Hygieneregeln und schützen damit auch unsere Kund*innen.
Für uns ist soziales Engagement in unseren großen Wohnquartieren selbstverständlich und so unterstützen wir seit vielen Jahren diverse Aktiv-Treffs für Senior*innen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Mit unseren Sozialpartnern stehen wir permanent im Kontakt, um Hilfe für unsere Mieter*innen und die Wiedereröffnung zu organisieren. Nachbarschaftshilfen initiieren wir mit Aushängen.
Besonders bewegt uns, dass gerade Menschen, die ohnehin sehr bedürftig sind, am meisten leiden. Daher stehen wir im Kontakt zu verschiedenen Hilfsorganisationen und leisten unbürokratisch zusätzliche Hilfen.
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf unserer Website auf dem Laufenden. Geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen Acht und bleiben Sie gesund.
Im Namen der TAG Immobilien AG
Claudia Hoyer Martin Thiel Dr. Harboe Vaagt