Grundsatzerklärung der TAG Immobilien AG zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte

Die TAG ist sich ihrer Verantwortung in der Gesellschaft und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bewusst. Wir bekennen uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und verpflichten uns dabei auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO). An diesen Standards richten wir unser unternehmerisches Handeln aus und setzen uns aktiv für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte in unserer Unternehmensgruppe ein und erwarten auch von unseren Geschäftspartnern rechtlich und ethisch einwandfreie Geschäftspraktiken.

Die Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ist HIER abrufbar.