Am 26.02.2002 wurde dem Bundesjustizminister der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) übergeben. Der Kodex, der von einer Regierungskommission unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden der ThyssenKrupp AG, Herrn Dr. Gerhard Cromme, erarbeitet worden ist, richtet sich an alle börsennotierten Gesellschaften in Deutschland. Nach der Neufassung des § 161 AktG durch das sogenannte Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19.07.2002 sind die Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Verhaltensregeln des Kodex entsprochen wurde und in Zukunft auch wird oder welche Verhaltensregeln nicht angewendet werden bzw. wurden und warum. Zielsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist es, "die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investor*innen transparent zu machen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken" (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex).
Weitere Informationen sowie der vollständige Deutsche Corporate Governance Kodex in der jeweils aktuellen Fassung sind auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex erhältlich.