Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung geregelt und besteht ausschließlich aus festen Bestandteilen, ergänzt um Sitzungsgeld, Auslagenersatz und Versicherungsschutz. Sie entspricht den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 27. Juni 2022). Variable Vergütungen sind nicht vorgesehen, was die Unabhängigkeit stärkt und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beiträgt (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG). Der höhere Aufwand des Vorsitzenden, seines Stellvertreters sowie von Ausschussmitgliedern wird angemessen berücksichtigt.
Weitere Details zum gültigen System zur Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im Folgenden:
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat
Vergütungssystem für den Vorstand
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der TAG Immobilien AG soll die nachhaltige und langfristige Umsetzung der Unternehmensstrategie fördern und einen Beitrag zum weiteren Unternehmenserfolg leisten. Es besteht aus einer festen Grundvergütung und überwiegend leistungs- und erfolgsabhängigen, aktienbasierten variablen Bestandteilen (die sowohl über einen einjährigen als auch mehrjährigen Zeitraum gemessen werden). Diese orientieren sich an wesentlichen finanziellen Kennzahlen, ESG-Zielen und dem Kapitalmarkterfolg. So werden die Interessen von Vorstand, Aktionären und weiteren Stakeholdern in Einklang gebracht.
Weitere Details zum gültigen System zur Vergütung des Vorstands finden Sie im Folgenden: