Vergütungssystem

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Barvergütung von TEUR 20. Die Gesellschaft schließt für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ab und übernimmt die Prämie. Der Stellvertreter des Vorsitzenden erhält das 1,5-Fache dieser Grundvergütung (TEUR 30), der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste Vergütung von TEUR 175.

Das derzeit gültige Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 zur Bestätigung vorgelegt und von der Hauptversammlung mit einer Zustimmungsquote von 99,94% des bei der Beschlusserfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Alle Details zu dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen System zur Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im Folgenden:

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

 

Vergütungssystem für den Vorstand

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder soll die nachhaltige Entwicklung der Konzernstrategie der TAG Immobilien AG („TAG“) unterstützen und zum weiteren Erfolg der TAG beitragen. Aus diesem Grund erhalten die Vorstandsmitglieder bereits seit Jahren neben einer festen Vergütung variable Vergütungsanteile, die aus einem „Short Term Incentive Plan“ („STIP“), der sich an der Entwicklung finanzieller Kennzahlen und der Erreichung nicht-finanzieller und individueller Ziele orientiert, und einem „Long Term Incentive Plan“ („LTIP“), der sich am „Total Shareholder Return“ („TSR“) und der Erreichung nicht-finanzieller Ziele bemisst, bestehen.

Das derzeit gültige Vergütungssystem für den Vorstand wurde der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 zur Billigung vorgelegt und von der Hauptversammlung mit einer Zustimmungsquote von 94,37% des bei der Beschlusserfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Alle Details zu dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen System zur Vergütung des Vorstands finden Sie im Folgenden:

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

 

VERGÜTUNGSBERICHT

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wurde der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 zur Billigung vorgelegt und von der Hauptversammlung mit einer Zustimmungsquote von 83,71% des bei der Beschlusserfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Vergütungsbericht 2022 inkl. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts 2021