Alle Details zu dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen System zur Vergütung des Aufsichtsrats gemäß
§ 113 Abs. 3 AktG und dem Vorstandsvergütungssystem gemäß § 120a Abs. 1 AktG finden Sie in der aktuellen Tagesordnung zur TAG Hauptversammlung am 11. Mai 2021 und im Folgenden:
Beschreibung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7)
Für Informationen zu dem bis zum 31.12.2020 geltenden System verweisen wir auf den
TAG Geschäftsbericht 2020